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Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen aus dem Ausland nicht ignorieren

Die Ferien sind gefühlt schon ewig vorbei. Doch plötzlich erinnert offizielle Post aus dem Urlaubsland eher unangenehm an die schönste Zeit des Jahres: Ein Bußgeldbescheid. Kann man so ein Auslands-Knöllchen einfach ignorieren? Nein, das ist auf keinen Fall ratsam. Fast alle EU-Staaten können seit 2010 Strafen auch in Deutschland vollstrecken. Deshalb prüfen Sie, ob das bestrafte Delikt wirklich zu Ihren Lasten geht und zahlen Sie zügig. Sollte der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ein Missverständnis sein, nehmen Sie sich juristische Hilfe.

Die Ferien sind gefühlt schon ewig vorbei. Doch plötzlich erinnert offizielle Post aus dem Urlaubsland eher unangenehm an die schönste Zeit des Jahres: Ein Bußgeldbescheid. Kann man so ein Auslands-Knöllchen einfach ignorieren? Nein, das ist auf keinen Fall ratsam. Fast alle EU-Staaten können seit 2010 Strafen auch in Deutschland vollstrecken. Deshalb prüfen Sie, ob das bestrafte Delikt wirklich zu Ihren Lasten geht und zahlen Sie zügig. Sollte der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ein Missverständnis sein, nehmen Sie sich juristische Hilfe.

Noch besser ist es, auch im Urlaub und auch im scheinbar anonymen Leihwagen die örtlichen Verkehrsregeln strikt zu beachten. Oftmals sind die Strafen für Verkehrsverstöße im Ausland deutlich höher als in Deutschland, das eher zum europäischen Mittelfeld zählt. Zum Beispiel kostet es in Italien mindestens 170 Euro, wenn man mit 20 km/h zu viel geblitzt wird. In Deutschland sind es gerade mal 35 Euro. In Norwegen tut zu schnelles Fahren im Portemonnaie besonders weh: Hier werden sogar 420 Euro fällig.

Sollte die Bußgeldforderung von einem privaten Inkassobüro kommen, seien Sie skeptisch, auch wenn diese Unternehmen sich auf den EU-Rahmenbeschluss berufen. Dieser gilt nur für Behörden.

Auch falsche oder viel zu hohe Forderungen sollten Ihr Misstrauen wecken. Das zeigt das Beispiel eines Notars im kroatischen Pula, der von Touristen nachträglich ausstehende Parkgebühren fordert. Üblich wären im Fall ein Parkverstoßes 10 bis 40 Euro. Der Notar fordert aber bis zu 350 Euro, u.a. begründet durch die Rechtsverfolgungskosten. Wer hier keinen Einspruch einlegt, dem droht die Vollstreckung. Somit ist auch hier der Gang zum Rechtsanwalt unerlässlich.

Gut zu wissen: Wer schnell zahlt, wird in vielen Ländern mit teils stattlichen Rabatten belohnt. Dabei werden bis zu 50 Prozent Nachlass gewährt. Diese Regelungen gelten zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Ein letzter guter Grund, Ausland-Knöllchen nicht zu ignorieren: Sie möchten wiederkommen. Sollten Sie im nächsten Jahr wieder in das Land reisen, dem Sie das Bußgeld schulden, kann es passieren, dass Ihr Vergehen Sie einholt. Rechtskräftige Bußgelder bleiben vollstreckbar, zum Beispiel in Italien fünf Jahre, in Spaniern verjähren sie nach vier Jahren. So könnte der Urlaub bei einer Verkehrskontrolle oder bei Passkontrollen am Flughafen eine unangenehme Wendung nehmen.

Quelle + Foto: ADAC

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